Helfen Sie mit

Sie haben die Möglichkeit, die Greiss-Stiftung in Form einer › Spende, einer
› Patenschaft oder einer › Zustiftung zu unterstützen. Bitte richten Sie Ihre Zuwendungen an die folgende Bankverbindung:

Greiss-Stiftung
Kreissparkasse Düsseldorf
Konto Nr.: 2 076 925
BLZ: 301 502 00
IBAN: DE36 3015 0200 0002 0769 25
SWIFT-BIC: WELADED1KSD

Bitte geben Sie bei Verwendungszweck Spende (bzw. Zustiftung) „Greiss-Stiftung“ an. Für die Zuwendungsbestätigung geben Sie bitte zusätzlich Ihre komplette Adresse mit an.

Zuwendungsbestätigung
Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der §§ 51ff AO und berechtigt für Spenden Zuwendungsbestätigungen gem. § 50 EStDV auszustellen. Bitte bewahren Sie Ihre Belege auf. Sie dienen als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit, die Sie in der Steuererklärung angeben können. Nur wenn die Spendenquittung auf Sie ausgestellt ist, können Sie den Betrag steuerlich geltend machen.
Falls Sie Fragen zu Spenden oder Zustiftungen haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Reiner Greiss.

Folgende alternative Arten von Zuwendungen stehen Ihnen zur Auswahl:

Spende
Spenden an die Stiftung werden zeitnah verwendet und direkt eingesetzt – das heißt, nicht erst als Erträge aus dem Stiftungsvermögen (das ist nur möglich durch eine › Zustiftung ).
Weitergehende Informationen zum Thema Spenden und deren steuerliche Aspekte finden Sie (ohne Gewähr) auf › www.Wikipedia.de .

Patenschaft
Die Greiss-Stiftung hat zwar kein Patenschaftssystem in dem Sinne, wie andere Hilfsorganisationen es haben, es ist aber trotzdem möglich, ein einzelnes Kind dauerhaft zu unterstützen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst an uns, um abzustimmen, für welchen Jugendlichen Sie eine Patenschaft übernehmen möchten.
Ihre Spende ( – die Höhe bestimmen Sie – ) geht dann per Überweisung an die Greiss-Stiftung und wird vom Stiftungsvorstand Ihrem Patenkind zugewendet bzw. an die betreffende Ausbildungseinrichtung übermittelt.
Kann ein Pate nicht ausreichend finanzielle Unterstützung aufbringen oder auch nicht über die gesamte Ausbildungszeit, so erhält der Jugendliche Mittel aus der Stiftung, damit es die Ausbildung fortsetzen kann.
Die für die Stiftung Verantwortlichen halten diese Vorgehensweise für gerecht und sie hat sich auch bereits bewährt.

Zustiftung
Zustiftungen, d.h. Zuwendungen in den Vermögensstock (das Stiftungskapital) einer Stiftung, stehen der Stiftung dauerhaft zur Verfügung. Die Erträge der Zustiftung kommen dann der Arbeit der Greiss-Stiftung zugute. Wenn Sie als StifterIn Ihre Hilfe für Andere dauerhaft und über Ihre eigene Lebenszeit hinaus sichern wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vorstand Herrn Reiner Greiss auf. Nur › Spenden an die Stiftung werden zeitnah und direkt für bedürftige Kinder und Jugendliche eingesetzt.
Weitergehende Informationen zum Thema Zustiftung und deren steuerliche Aspekte finden Sie (ohne Gewähr) auf › www.Wikipedia.de


Greiss-Stiftung
Gertrudenhofweg 31
50858 Köln
Deutschland

Dipl.-Ing. Reiner Greiss
Tel. +49 221 948 30 39
Fax +49 221 948 30 41
› kontakt@greiss-stiftung.eu